Entscheidungen sicher verfügen.

Patientenverfügung.

Selbstbestimmt bis zum Schluss.

In der heutigen Zeit eröffnet die moderne Medizin zahlreiche Möglichkeiten, die oft ein Segen sind. Allerdings gibt es Situationen, in denen aus verschiedenen Gründen eine Wiederbelebung oder lebensverlängernde Maßnahmen nicht gewünscht sind. Genau für solche Fälle gibt es die Patientenverfügung. Sie bietet die Gewissheit, dass Ihr Wille respektiert wird, selbst wenn Sie sich nicht äußern können, weil Sie beispielsweise im Koma liegen. Die Patientenverfügung als vorsorgliche Willenserklärung tritt in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, medizinischen Behandlungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Sie ist für Ihre behandelnden Ärzte rechtlich bindend.


Gut zu wissen …

Wenn Sie eine Patientenverfügung aufsetzen möchten, können Sie detaillierte Informationen und Mustervorlagen u. a. beim Bundesministerium der Justiz erhalten. Diese Vorlagen können Ihnen dabei helfen, Ihre Präferenzen und Wünsche klar und rechtlich wirksam festzuhalten:

Patientenverfügung

Entscheidend ist, dass Sie Ihre eigenhändig verfasste und unterschriebene Patientenverfügung einer Person Ihres Vertrauens übergeben, die diese im Ernstfall vorlegen kann.

Alternativ können Sie Ihre Patientenverfügung auch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren zu lassen. Bei Bedarf können beispielsweise Betreuungsgerichte auf das Register zugreifen und sich über das Vorhandensein von Verfügungen informieren:

Vorsorgeregistereintrag

Vorsorgevollmacht.

Regelungen in Ihrem Sinne.

In einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten, die oder der im Falle Ihrer Entscheidungsunfähigkeit in Ihrem Interesse handeln soll. Diese Vollmacht ermöglicht Ihnen, verschiedene Angelegenheiten im Voraus zu regeln, darunter ärztliche Behandlungen, finanzielle Transaktionen oder auch die Frage, ob Sie in einem Pflegeheim untergebracht werden sollen.

Gut zu wissen …

Sie definieren den Umfang der Befugnisse. Eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht kann sinnvoll sein, da sie es Ihren Bevollmächtigten ermöglicht, Dinge auch später problemlos zu regeln. Die Formulierung der in der Vorsorgevollmacht festgelegten Rechte und Pflichten erfordert Sorgfalt. Damit am Ende alles wirksam und rechtskonform ist, empfehlen wir die Beratung von Fachleuten.

Vorsorgevollmacht

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (ZVR) registrieren zu lassen. Bei Bedarf können Ärzte oder Betreuungsgerichte auf das Register zugreifen und sich über das Vorhandensein von Verfügungen informieren.

Vorsorgeregistereintrag